Der Schutz von Einlagen bei Bankeninsolvenzen hat höchste Priorität für die europäischen Behörden und den geltenden Rechtsrahmen.

Das Wichtigste in Kürze
Was ist die Einlagensicherung?
Die EU-weit harmonisierte Einlagensicherung manifestiert den politischen Willen, Einlagen von Privatpersonen und Unternehmen bei Finanzinstituten vor Verlusten zu schützen. Sie bewahrt europäische Sparer gezielt vor den finanziellen Folgen einer Bankenkrise oder Schieflage. Im Rahmen dieses gesetzlichen Sicherungssystems sind Bankeinlagen – wie etwa auf Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonten – bis zu 100.000 € pro Person und Bank abgesichert.
Die Sicherheit der Einlagen stützt sich in Europa auf drei wesentliche Säulen:
EU-weit harmonisierte Einlagensicherung: Die gesetzlich garantierte Mindestabsicherung, deren Anforderungen kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Freiwillige Einlagensicherung: Ein zusätzliches Sicherungssystem von Finanzinstituten (z. B. Sparkassen oder Genossenschaftsbanken), das Einlagen über die gesetzliche Mindestgrenze hinaus absichert.
Staatsgarantie: Eine noch nicht in Deutschland gesetzlich verankerte Garantie, bei der der Staat im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners dessen Verbindlichkeiten übernimmt oder abdeckt.
Zusammenfassend ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der EU-weiten Mindestanforderungen ein Ausdruck des Bestrebens, die Anlegersicherheit in der gesamten Europäischen Union zu verbessern.
Einlagensicherung gilt innerhalb der EU
Die EU-weit harmonisierte Einlagensicherung für Festgeld und andere Bankeinlagen ist durch EU-Richtlinien geregelt, welche Mindestanforderungen für die Absicherung festlegen.
In Deutschland wird dies durch das Einlagensicherungsgesetz umgesetzt, während andere EU-Staaten eigene Vorschriften haben. Unabhängig davon sind Ihre Einlagen innerhalb der gesamten EU bis zu 100.000 € pro Person und Bank geschützt.
Einlagensicherung in Deutschland
Deutschland verfügt über ein umfassendes Einlagensicherungssystem, dessen Ziel die Absicherung der Kundeneinlagen bei Banken und Finanzinstituten ist. Dieses System setzt sich aus gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zusammen.
Die Gesetzliche Einlagensicherung
Die gesetzliche Absicherung ist im Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) verankert. Gemäß diesem Gesetz müssen alle Banken einem Einlagensicherungsfonds beitreten, welcher durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) verwaltet wird. Die Pflichtmitgliedschaft bei der EdB gilt für nahezu alle Kreditinstitute in Deutschland – darunter Privatbanken, Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen.
Zusätzliche Freiwillige Sicherung
Über die gesetzliche Absicherung hinaus existieren freiwillige zusätzliche Sicherungssysteme. Hierbei sind einige deutsche Banken und Genossenschaften Mitglied in Verbandsfonds (wie dem Bundesverband deutscher Banken, BdB) oder nutzen die sogenannte Institutionssicherung (speziell bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken). Diese freiwilligen Mechanismen sichern Kundeneinlagen über die gesetzlich vorgeschriebene Grenze hinaus ab.
Private Banken
Viele Privatbanken in Deutschland sind Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB).
Der BdB, als zentraler Interessenverband der Privatbanken, ergänzt die gesetzliche Absicherung:
Umfang: Einlagen, die über die gesetzlich garantierten 100.000 € hinausgehen, sind zusätzlich mit bis zu 8,75 % des Eigenkapitals der jeweiligen Bank gesichert (Stand: 2025).
Rolle des BdB: Der Verband setzt sich zudem für die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsbanken ein, unter anderem im Kontext der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken
Die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken (Volksbanken und Raiffeisenbanken) sind zwei eigenständige Institutsgruppen in Deutschland.
Jede dieser Gruppen verfolgt einen separaten Ansatz und verfügt über ein individuelles System zur Einlagensicherung und zur Institutssicherung.
Sparkassen
Freiwillige Einlagensicherung
Die Sparkassen sind Mitglieder des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Dieser Verband betreibt eine freiwillige Einlagensicherung, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht und somit einen erweiterten Schutz für die Einlagen seiner Mitgliedssparkassen bietet.
Institutssicherung
Ergänzend zur Einlagensicherung haben die einzelnen Sparkassen interne Maßnahmen zur Institutssicherung implementiert. Diese umfassen striktes Risiko- und Liquiditätsmanagement sowie weitere Praktiken, die darauf abzielen, die finanzielle Stabilität und Widerstandsfähigkeit der Sparkassen zu gewährleisten.
Genossenschaft
Freiwillige Einlagensicherung
Die Genossenschaftsbanken sind Mitglieder des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Der BVR betreibt einen Einlagensicherungsfonds für seine Mitglieder, der einen erweiterten Schutz über die gesetzliche Mindestsicherung hinaus bietet.
Institutssicherung
Ähnlich wie bei den Sparkassen haben auch die Genossenschaftsbanken interne Maßnahmen zur Institutssicherung implementiert. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die finanzielle Stabilität und Widerstandsfähigkeit der Banken zu gewährleisten und somit potenziellen Krisen vorzubeugen.
Öffentliche Banken
Die Mitglieder des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) – zu denen unter anderem Sparkassen, Landesbanken und Förderbanken zählen – verlassen sich in der Regel auf ihre eigene, institutsinterne Form der freiwilligen Einlagensicherung.
Der VÖB fungiert dabei als Dachverband und vertritt die gemeinsamen Interessen dieser öffentlich-rechtlichen Banken in Bezug auf die Einlagensicherung sowie weitere Belange. Diese Institutionssicherung geht über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus.
Vereinfachte Entschädigung im EU-Ausland
Seit 2015 wurde die Entschädigung bei Bankeninsolvenzen im EU-Ausland stark vereinfacht. Anleger müssen sich nicht mehr direkt mit der jeweiligen nationalen Entschädigungseinrichtung auseinandersetzen, da der Prozess automatisch über das eigene Einlagensicherungssystem abgewickelt wird. Im internationalen Vergleich gilt die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der EU als risikoarm.
Besonderheiten bei Nicht-EU-Ländern
Bei Banken aus Nicht-EU-Ländern kann die Einlagensicherung abweichend geregelt sein.
Es ist für Anleger entscheidend zu prüfen, inwieweit eine Bank unter europäisches Recht fällt:
Zweigniederlassungen von EU-Banken fallen trotz ihres Standortes im Nicht-EU-Land weiterhin unter die gesetzliche EU-Einlagensicherung.
Für Tochtergesellschaften von EU-Banken in Nicht-EU-Ländern gilt dies in der Regel nicht.
Neben den jeweiligen gesetzlichen Regelungen sollte zudem stets die Bonität des Landes als zusätzlicher Sicherheitsfaktor berücksichtigt werden.
Abwicklung und Auszahlungen der Einlagensicherung
Im Schadensfall ist die jeweilige gesetzliche Einlagensicherung eines Landes verpflichtet, die Auszahlung binnen maximal zehn Tagen vorzunehmen – diese Frist wird schrittweise bis 2024 auf sieben Tage verkürzt.
Der Gesamtprozess kann jedoch etwas länger dauern, da zunächst festgestellt werden muss, ob tatsächlich ein Fall für die gesetzliche Einlagensicherung des jeweiligen Landes vorliegt. Im Entschädigungsfall unterstützt Deutschland seine Anleger selbstverständlich im Rahmen der rechtlichen und praktischen Möglichkeiten.
Wie funktioniert Deutschland?
bietet Ihnen Zugriff auf attraktive Tages- und Festgeldangebote aus Deutschland und dem europäischen Ausland, auf globale ETF-Portfolios sowie auf Produkte zur Altersvorsorge.
Die Eröffnung eines Kontos erfordert lediglich wenige Minuten. Über unser komfortables Onlinebanking ist eine transparente und einfache Kontoführung möglich.
Mit einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto besteht die Chance auf attraktive Zinsen, die im EU-Ausland höher ausfallen können als bei deutschen Banken. Die Angebote von Deutschland für diese Fest- und Tagesgeldkonten unterliegen der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung.
Vorteile von auf einen Blick
- Attraktive Zinsen für Tages- und Festgeld zu verschiedenen Laufzeiten.
- Alle Angebote unterliegen mindestens der gesetzlichen Einlagensicherung.
- Kostenlose Kontoeröffnung und Kontoführung.
Weitere Fragen zur Einlagensicherung
Die gesetzliche Einlagensicherung greift ausschließlich für Einlagen, die in Euro oder einer anderen Währung eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union geführt werden. Die maximale Absicherung beträgt dabei 100.000 € pro Kunde und Bank.
Wird eine Einlage beispielsweise in US-Dollar (USD) getätigt, entfällt der Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung. Anleger sollten in solchen Fällen prüfen, ob und in welcher Höhe ein freiwilliges Einlagensicherungssystem greift.
Die gesetzliche Einlagensicherung gilt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in weiteren Staaten:
EU und EWR: Die Absicherung in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen erfolgt im gleichen Maße und beträgt 100.000 € pro Anleger und Bank.
Weitere Länder: Zusätzlich sind Monaco, San Marino und die Schweiz in ihren nationalen Systemen beteiligt.
Großbritannien: Hier gilt eine eigene nationale Einlagensicherung, die Einlagen bis zu 85.000 £ (Britische Pfund) je Kunde und Bank schützt.
Wertpapiergeschäfte, wie der Kauf von Aktien, Fonds oder ETFs, fallen nicht unter die klassische Einlagensicherung.
Dennoch ist Ihr Kapital geschützt:
Sondervermögen: Das in Fonds und ETFs investierte Kapital zählt zum Sondervermögen und ist damit vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt.
Schutz bei Insolvenz: Im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft oder der Depotbank bleiben Sie Eigentümer der Wertpapiere. Es ist möglich, die Vermögenswerte zurückzufordern oder in ein anderes Wertpapierdepot zu übertragen.
Da die Einlagensicherung pro einzelnem Anleger gilt, hat jeder Kontoinhaber einen separaten Entschädigungsanspruch.
Bei Eheleuten oder eingetragenen Partnerschaften verdoppelt sich die Gesamtsumme der Einlagensicherung auf 200.000 € (100.000 € pro Partner).
Für die Höhe des Schutzes macht es keinen Unterschied, ob das Paar ein Gemeinschaftskonto oder zwei separate Einzelkonten führt, solange beide Partner als Kontoinhaber registriert sind.
Wenn Ihre Geldanlage die gesetzliche Obergrenze von 100.000 € überschreitet, ist es ratsam, den Betrag auf mehrere Banken zu verteilen.
Da die staatliche Einlagensicherung eine Sicherungsgrenze von 100.000 € pro Anleger und Bank vorsieht, erhalten Sie bei jeder weiteren Bank erneut eine separate Absicherung von bis zu 100.000 €.
